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Die Landwirtschaft wurde in Abstatt schon so weit zurückgedrängt, dass es nur noch einen Vollerwerbslandwirt im Kernort gibt. Bei einer Gemeindefläche von 966 ha sind seit 2000 über 63 ha landwirtschaftlich genutzte Flächen an die Gewebegebiete, Wohnbaugebiete und Verkehrsflächen verloren gegangen.

Artikel von Michael Groß: Abstatt ist die am stärksten bebaute Gemeinde im ländlichen Raum des Landkreises Heilbronner Land und die mit dem prozentual höchsten Verlust von Natur- und Umwelt durch Bebauung und Verkehrsflächen (HSt 02/2018, Strukturbericht Heilbronn-Franken 2015). Wollte man eine Hitliste der Gemeinden mit dem größten Flächenraub pro Jahr aufstellen, so wäre Abstatt an Nr. 1 im ländlichen Raum (Einteilung der Gemeinden in ländlichen Raum und städtischem Verdichtungsraum lt. Strukturbericht 2015) und an Nr. 5 insgesamt bei 46 Gemeinden des Landkreises! Eine traurige Spitzenposition, die Verlust an Lebensqualität für die Bürger bedeutet.  Der Strukturbericht offenbart noch eine weitere traurige Wahrheit über Abstatt: Abstatt betoniert überproportional Gemeindefläche je Einwohner, was der Prägung als kleiner ländlicher Industriegemeinde entspricht. Da Abstatt aber durch große Einwohnerverluste älterer Mitbürger, die vorwiegend im Ortskern beheimatet waren in der Ortsmitte zunehmen „Bevölkerungslos“ wird, entsteht ein Fettgürtel aus Industrie und Neubaugebieten an der Peripherie – der klassische Donut-Effekt, vor dem viele Experten für Stadtentwicklung warnen („Der Donut-Effekt wird zum Risiko für die deutsche Provinz“ https://www.welt.de/finanzen/immobilien/article165680734/Der-Donut-Effekt-wird-zum-Risiko-fuer-die-deutsche-Provinz.html): 

„Viele Familien bauen lieber etwas Neues“

Befördert wird die ungünstige Entwicklung laut IW-Studie von den Niedrigzinsen der vergangenen Jahre, die den Kauf einer Immobilie vergleichsweise günstig machen. Das Gebrauchthaus ist offensichtlich nicht übermäßig beliebt. „Viele Familien bauen lieber etwas Neues“, sagte Voigtländer. „Das ist verständlich, aber man müsste gleichzeitig leer stehende alte Häuser abreißen. Sinnvoll wäre eine Fokussierung auf den Bestand.“

Das IW empfiehlt Kommunen mit ausuferndem Neubau ein rigoroses Vorgehen: keine neuen Baugebiete ausweisen, Neubauten an den Abriss von Altbauten koppeln und die Ortskerne attraktiver machen.

Angetrieben werde diese Fehlentwicklung durch die extrem niedrigen Zinsen, aber auch durch die Kommunen selbst, die an den Ortsrändern immer neues Bauland ausweisen, um den Bevölkerungsschwund zu bremsen. Denn die gebrauchten Immobilien in den Dorfkernen finden häufig keine Abnehmer. Neue Eigenheime am Stadtrand dagegen werden gerne gebaut – Experten sprechen in solchen Fällen vom sogenannten Donut-Effekt.

soweit der Auszug aus dem Artikel von 
 Michael Fabricius veröffentlicht am 19.6.2017 in der WELT

„Gemeinderatsprotokoll 03/2018: Die Gemeinde Abstatt stellt sich den Herausforderungen der herrschenden Wohnungsnot in der Region. Um dem entgegen zu wirken und nach fast zehn Jahren wieder moderat Bauland anzubieten, soll ein Entwicklungskonzept ausgearbeitet werden. Dabei ist vor allem Bedarf an größeren (vier bis sechs Ar) und höherwertigen Grundstücken vorhanden, der auf der Gemarkung derzeit nicht mehr abgedeckt werden kann.“

Kommentar (Dr. Michael Groß, Abstatt): Überall in Deutschland und in 41 Gemeinden von 46 Gemeinden des Landkreises ist „Flächen sparen“ und „Flächen schonen“ ein wertvollerer Begriff als in Abstatt. In Abstatt will man das Gemeindegebiet auf „Teufel komm raus“ versiegeln. Anders ist nicht zu erklären, dass die Gemeindeverwaltung statt auf Innenentwicklung und schonendem Umgang mit der Ressource Boden auf Außenentwicklung im Eilverfahren setzt.  Auffallend ist auch, dass alle Gemeinden um Abstatt herum schonender mit ihrem Gemeindegebiet umgehen. Abstatt geht sogar soweit, in Nachbargemeinden Ausgleichsflächen zu kaufen, um die versiegelten eigenen Sünden zu kompensieren – wie absurd ist das denn!

Einfach mal die Maßgaben der Regierungspräsidien lesen, dann merkt man, was alles in Abstatt schief läuft:

Veröffentlichung der Regierungspräsidien Baden-Württemberg

(Quelle: https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Bauen/Seiten/Flaechensparen.aspx)

Flächen sparen

Eine zentrale Rolle in der Arbeit der Regierungspräsidien nimmt das Thema „Flächen sparen“ ein. Da sich die wesentlichen Weichenstellungen für eine Inanspruchnahme neuer Flächen auf der Ebene der kommunalen Bauleitplanung abspielen, setzen die Regierungspräsidien in ihrer Zuständigkeit als höhere Baurechts- und Raumordnungsbehörde sowie als Förderinstanz hier besondere Schwerpunkte. 

Schritt für Schritt zum Flächen sparen…

Schritt 1: Werben für das Flächensparen

 In Gesprächen mit Entscheidungsträgern, Regionalverbänden, sowie in Versammlungen oder auch im Rahmen von Fachkongressen werben die Regierungspräsidien für das Flächen sparen, damit das Thema noch mehr in das öffentliche Bewusstsein rückt. 

Schritt 2: Die Plausibilität von Bauflächennachweisen prüfen 

Bei der Genehmigung von Flächennutzungsplänen wenden die Regierungspräsidien das gemeinsam mit dem Ministerium für Verkehr und Infrastruktur erarbeitete Hinweispapier zur Plausibilitätsprüfung der von den Kommunen vorgelegten Bauflächenbedarfsnachweise an. Damit sind handhabbare Kriterien für eine einheitliche Umsetzung der Vorgaben des Baugesetzbuchs vorhanden, wonach mit Grund und Boden sparsam und schonend umzugehen ist und intensive Ermittlungs- und Begründungspflichten bestehen, wenn anstelle von Innenentwicklungsmaßnahmen Landwirtschaftsflächen und Wald für neue Baugebiete ausgewiesen werden sollen. Durch Dienstbesprechungen der Regierungspräsidien wird gewährleistet, dass nicht nur die Flächennutzungspläne der Großen Kreisstädte, für welche die Regierungspräsidien zuständig sind, sondern auch die Pläne der kreisangehörigen Gemeinden, für die die Landratsämter zuständig sind, in angemessenem Umfang das gesetzliche Ziel des Flächensparens berücksichtigen. Im Rahmen der Wohnraum-Allianz wurde das oben genannte Hinweispapier überarbeitet. Aufgenommen wurde unter anderem die Berücksichtigung der tatsächlichen Bevölkerungsentwicklung. Ganz neu ist ein Abschnitt zur Prüfung des Wohnbauflächenbedarfs in besonderen Fällen. Wichtig ist in jedem Fall eine nachvollziehbare Begründung des Einzelfalls bzw. der besonderen Situation, die eine Abweichung vom Standard rechtfertigt. Der allgemeine Bedarf an Wohnbauflächen allein reicht dafür nicht aus. Bei den Gewerbeflächen hat sich nichts geändert. Hier ist wie bisher ein konkreter Bedarf darzustellen und nachvollziehbar zu begründen.

​ Schritt 3: Die Förderung von Innenentwicklungsmaßnahmen 

Ein dritter, wichtiger Aspekt ist die finanzielle Förderung von Maßnahmen der Innenentwicklung über die Städtebauförderung und das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum. Anträge, die die Attraktivität der Ortskerne oder die Umnutzung von Gebäudeleerstand für das Wohnen vorsehen, werden mit hoher Priorität versehen.

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